Kundenbindung durch Interaktion.
„Call to Action“ – ein Marketing-Buzzword. Was das ist? Zum Beispiel ein Gewinnspiel bei Facebook. Und das geht so.
Wieder Erlaubt!
Lange Zeit waren Gewinnspiele beim blauen Netzwerkriesen verboten. Diese Zeit ist auch längst vorbei. Ein Glück? Ein Glück! Denn so können Sie Ihre Kunden ordentlich ein- und an sich binden. Prima. Überlegen Sie sich zuerst etwas, was Sie verschenken können, ohne dass es Ihnen weh tut. Ehrlich – etwas zu verschenken, ist gar nicht so schwer. Was könnte das sein?
- ein Gutschein für eine ganz reale Dienstleistung (für die Sie keinen Mitteleinsatz einplanen müssen)
- eine passende emotionale Aufmerksamkeit zu einem Feiertag oder Jahrestag (→ derer gibt es viele!)
- ein wertiges Freebie
- ein E-Book aus Ihrem Archiv
Die Basics
Was müssen Sie beachten? Beziehungsweise was gehört wo und wie dargestellt? Die Teilnahmebedingungen gehören auf Ihre Webseite! Die Regeln:
- Wer ist teilnahmeberechtigt?
Sie können das ganz für sich entscheiden. Hauptsache, Sie definieren Ihre Zielgruppe klar! Sie dürfen natürlich auch sagen, wer eben nicht teilberechtigt ist. Der häufigste Fall: die eigenen Mitarbeiter.
- Wer sind die Veranstalter?
Diese Angabe ist sehr wichtig. Benennen Sie bitte parallel einen zuständigen Ansprechpartner.
- Wie lange läuft das Gewinnspiel?
Ganz wichtig: Datum und gegebenenfalls eine Uhrzeit, bis zu der Ihr Gewinnspiel bei Facebook laufen soll! Ein Hinweis, dass bis alle dahin eingegangen Stimmen in die Auswertung mit einfließen, klingt selbstverständlich. Behalten Sie sich vor, dass Sie als Veranstalter die Rahmenbedingungen zum Gewinnspiel auch ändern oder das Spiel abbrechen können, wenn es die Umstände erforderlich machen.
Die Auslosung
- Wann findet die Auslosung statt?
Das ist das nächste Datum, dass Sie angeben sollten. Zum Beispiel findet die Auslosung unter allen Teilnehmern, die auf einer Umfrageseite einen vollständigen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, statt – wenn Sie auf eine externe Seite außerhalb von Facebook leiten.
- Wie werden die Gewinner ermittelt?
Fast klar: Der Gewinn wird durch die abgegebenen Stimmen ermittelt. Derjenige gewinnt, der die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenanzahl gibt es mehr als einen 1. Platz. Für die Gewinn unter den Abstimmungsteilnehmern entscheidet das Los am (und hier benennen Sie ein konkretes Datum). Oder: per Zufall ermitteln. Sie entscheiden das.
- Wie wird die Auslosung dokumentiert?
In diesem Punkt geben Sie an, durch wie viele anwesenden Personen die Unbefangenheit dokumentiert wird. Ein kurzes Smartphone-Video bietet sich für einen Post in Social Media natürlich an.
- Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Regeln Sie die Benachrichtigungsmodalitäten im Vorfeld. Das schließt beispielsweise die Nennung des Gewinners auf Ihrer Facebook-Fanpage mit ein. Zusätzlich eine Nachricht per E-Mail und/oder über die postalische Adresse, sofern Sie diese Daten abfragen.
Rechtliches und Datenschutz
Womit wir bei einem weiteren äußerst wichtigen Aspekt sind …
- Hinweise zum Urheberrecht, Nutzungsrecht und Veröffentlichungen von Bildern
Beispiel Bilder: Die Einsender erklären sich mit der digitalen Übermittlung eines Fotos via E-Mail ausdrücklich bereit, dass diese der Urheber der eingesandten Bilder sind und dass die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Alle Beteiligten müssen darüber Bescheid wissen, dass das eingesandte Material auch außerhalb von Facebook, explizit: auf Ihrer Webseite, veröffentlicht werden kann.
- Hinweise zum Datenschutz
Sie als Veranstalter sichern einen verantwortungsbewussten Umgang mit allen übertragenen Daten aus dem Gewinnspiel (Vorname, Name, Ort, Bilder & Co.) zu. Sagen Sie, dass die Daten längstens für die Ermittlung und anschließende Kommunikation mit den Gewinnern gespeichert werden. Weitere Details geben Sie in Ihrer Datenschutzerklärung an.
Was dürfen Sie?
Eine Aufzählung der erlaubten Teilnahmebedingungen:
- Like
- Kommentar
- Bild auf der Fanpage veröffentlichen
- persönliche Nachricht über den Messenger schicken
Was dürfen Sie nicht?
Was sind unlautere beziehungsweise verbotene Teilnahmevoraussetzungen für ein Gewinnspiel bei Facebook? Alles, was den Datenschutz aushebelt, aus Ihrem Profil und von Ihrer Webseite wegführt oder sich Ihrem Zugriff entzieht. Das bedeutet konkret: Verboten sind Hinweise
- zum notwendigen Teilen (Weiterleiten)
- einen eigenen Beitrag zu verfassen
- zum Markieren auf Fotos, auf denen der Teilnehmer selbst nicht abgebildet ist
- Freunde zu markieren oder im Kommentarfeld aufzuführen
Wie könnte ein Facebook-Posting aussehen?
“Achtung Gewinnspiel: Bis zum 31. Mai 2017 um 23:59 Uhr seid Ihr dran und nehmt teil durch einen Like oder Kommentar. Alle Teilnehmer kommen in den Lostopf. Auf kumulus-socialmedia.de/blog findet Ihr die Teilnahmebedingungen. Unter allen Teilnehmern verlosen wir im Anschluss einen ein E-Book. Wir drücken Euch alle Daumen! #Gewinnspiel Disclaimer: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortliche ist alleine der Veranstalter. Die Teilnahmebedingungen findet Ihr ebenfalls unter dem oben genannten Link.”
Apropos Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel bei Facebook: Diese stricken Sie sich zusammen aus den Punkten von oben. Und wenn Sie noch Fragen haben, freue ich mich auf → Ihre Kontaktaufnahme.
In diesem Sinne: herzliche Grüße,
Ihr Christoph Ziegler
(Bildquelle: eigenes Material)