Nutzungsrecht bei Bildern.

Das Urheberrecht ist einmalig – spannend wird es beim Nutzungsrecht.

Was Sie dürfen – und was nicht.

Sie haben bestimmt schon einmal davon gehört. Selbst in der Tagesschau war das Thema als Nachricht: Das Urheberrecht spaltet die Geister und erhitzt die Gemüter. Ein Bild von der Reichstagskuppel soll das Urheberrecht des Architekten verletzen – und somit verboten werden? Ein Glück hatte diese Diskussion nicht lange Bestand. Für mich kaum vorstellbar, dass zum Beispiel meine schiefen Lieblingsgebäude am Medienhafen in Düsseldorf nicht einmal mehr genannt, geschweige denn fotografiert und ins Netz gestellt werden dürfen …

Denn genau da liegt der Hund begraben: Beim Urheberrecht.

Für Bilder gilt das ebenso. Nur diejenige Person, die ein Bild erstellt hat, hat auch das Urheberrecht inne – damit ist es logischerweise nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht hingegen ist veräußerlich. In welcher Art sie ein Bild verwenden dürfen, wird in den Lizenzen der Creative Commons (CC) geregelt. Der → erste Social-Media-Tipp hierzu klärt in Kürze auf. Heute geht es mehr ins Detail und zeige ich Ihnen, welche Bilder Sie mit welchen Kennzeichnungen verwenden dürfen.

kumulus_social_media_tipp_creative-commons_02CC0

Ein Bild mit der sogenannten Un-Lizenz oder auch freien Lizenz dürfen Sie getrost verwenden. Sie müssen nicht einmal angeben, wer der Urheber ist oder woher Sie das Bild haben. Datenbanken, die viele solcher Bilder führen, sind pixabay oder unsplash.

Ein großes Bildarchiv finden Sie beispielsweise bei flickr, dem Bild-Ableger vom Internetkonzern Yahoo. Dort geben Sie in der Suche einfach einen Begriff ein und können die Ergebnisse über verschiedene Filter einschränken:

  • alle Creative Commons
  • kommerzielle Nutzung
  • Änderungen
  • kommerzielle Nutzung und Änderungen

Je weiter Sie in dieser Aufzählung nach unten gehen, umso größer sind die Einschränkungen. Wählen Sie die größte Einschränkung, auch wenn die Auswahl dann kleiner wird. Glauben Sie mir: Das Repertoire an Bildmaterial, das Sie verwenden dürfen, bleibt immer noch riesig!

CC BY 2.0

Eine sehr gängige Lizenz. Diese Kombination sagt aus, dass die Nutzung unter Angabe des Urhebernamens verwendet werden darf. Und das Beste: Sie dürfen Änderungen vornehmen und das Bild in jedem Medium – auch mit einem kommerziellen Zweck – einsetzen.

CC BY-SA 2.0

Ebenfalls eine sehr populäre Lizenz. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei CC BY 2.0. Jedoch müssen Sie jedwede Änderung angeben und Ihr geändertes Bild unter der gleichen Lizenz veröffentlichen.

… und wie sieht so eine Quellenangabe aus?

Sie müssen in jedem Blogartikel, in dem Sie ein fremdes Bildmotiv verwenden, Ihre Quelle angeben. Dies können Sie beispielsweise unterhalb des Beitrages in Klammern schreiben oder direkt in der Bildunterschrift angeben. Zum Beispiel so:

(Bildquelle: «Bildname» by Nutzername via flickr, CC BY-2.0 – no changes)

Ganz wichtig dabei ist, dass Sie den gesamten Text innerhalb der Klammern mit der ganz genauen URL (Internetadresse) verlinken, unter der Sie das Bild heruntergeladen haben.

Weitere Bestandteile beim Nutzungsrecht mit einer Creative-Commons-Lizenz

  • NC (als Icon ein durchgestrichenes Dollar-Zeichen)

Hier ist Vorsicht geboten: NC steht für non-commercial und damit für nicht-kommerziell. Soll heißen, sobald Sie auch nur ansatzweise ein Medium verwenden, mit dem Sie Geld verdienen möchten, dürfen Sie das Bild nicht verwenden. Das fängt bereits bei einem Flyer an, mit dem Sie auf Ihr Geschäft hinweisen.

  • ND (als Icon ein Gleichheitszeichen)

Eine andere Eigenschaft: non-derivate – also nicht zu bearbeiten. In diesem Fall müssen Sie das Bild genauso verwenden, das heißt es sind keine Ausschnitte oder weitere Filter erlaubt. Lassen Sie es im Zweifelsfalle lieber bleiben, denn auch ein darüber gelegtes Textfeld zählt dazu.

… und wenn Sie ganz tief einsteigen möchten, empfehle ich Ihnen die Übersicht bei Wikipedia.

In diesem Sinne: nutzende Grüße,
Ihr Christoph Ziegler

P.S. Dieser Artikel ist ein Artikel im → eBook kumulus #SocialMedia ABC.

(Bildquelle: eigenes Material)

About the Author

J. Christoph Ziegler ist Social Media Stratege und der Kopf bei kumulus ® – besonnen, auf Augenhöhe und immer wohlwollend kritisch. Sein Credo? Offline-Business online beleben! Hier im kumulus-Blog liefert er Impulse zum Start in Social Media und gibt zwischendurch kurze und knackige Tipps für soziale Netzwerke und eine gelungene Kommunikation.

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